Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen:

1.1. Auschließlicher Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist 6380 St.Johann in Tirol. Gerichtsstand ist Kitzbühel. Es gilt österreichisches Recht.

1.2. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Vertrag gültig zu Stande gekommen. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so hat dies keinen Einfluss auf den Abschluss des rechtskräftig zu Stande gekommenen Kaufvertrages.

1.3. Das durch den Besteller bindend abgegebene Vertragsangebot gilt durch die Firma Trop Möbelabholmarkt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Wochen eine gegenteilige Erklärung schriftlich eingibt.

1.4. Über die allenfalls auf dem Bestellschein schriftlich niedergelegten besonderen Vereinbarungen hinaus liegen keine zusätzlichen Absprachen vor uns ist auch kein Mitarbeiter der Firma Trop Möbelabholmarkt berechtigt, Zusagen zu treffen, die nicht im Vertragsangebot des Bestellers enthalten sind.

1.5. Sollte eine der vertraglichen Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam, unmöglich oder nichtig sein, so bleibt der übrige Teil trotzdem aufrecht. Es sei denn, die Firma Trop Möbelabholmarkt gibt die Erklärung ab, unter diesen geänderten Voraussetzungen den Vertrag nicht mehr erfüllen zu können.

2. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehahlt:

2.1. bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Kosten, Zinsen und sonstigen Nebengebühren, bei Hereinnahme von diskontfähigen Wechseln und Schecks bis zu deren endgültigen Einlösung, bleiben die gelieferten Waren unveräußerliches Eigentum der Firma Trop Möbelabholmarkt. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, so gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehaltes als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an den sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung in den verschiedenen Verträgen vereinbarten gesamten Kaufpreisen auf den Käufer übergeht. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Kaufverträge zeitlich auseinander fallen.

2.2. Von dem Tage an, an dem die Zahlung zu leisten ist, hat der Käufer einen Verzugszinssatz in Höhe von 2 % über dem von den Kreditinstituten in St.Johann in Tirol verrechneten Zins- und Spesensatz des teuersten Kontokorrentkredits zu bezahlen.

3. Lieferezeit und Lieferausführung:

3.1. Die Lieferzeitangaben sind nur annähernd. Betriebsstörungen jeder Art, welche die Lieferzeiten verzögern, unmöglich machen oder erheblich verteuern, befreien von den Lieferungsverpflichtungen unter Auschluss aller Schadenersatzansprüchen an den Verkäufer. Im übrigen gilt für alle Möbel- und sonstigen Lieferungen eine Nachlieferfrist von 2 Monaten als vereinbart, und zwar beginnend vom Tage der schriftlichen Verzugsetzung des Verkäufers durch den Käufer.

3.2. Rücknahme und Umtausch von Sonderanfertigungen nach genehmigter Zeichnung sind ausgeschlossen. Als Anzahlung ist für die Sonderanfertigung ein Drittel des Wertes bei Auftragserteilung zu leisten.

4. Auslieferung / Abholung:

4.1. Vom Tage der Lieferung / Abholung trägt der Käufer die Gefahr des zufälligen Unterganges. Bei Finanzierung über ein Kreditinstitut kann der Käufer bei Ablehnung des Kreditantrages aus diesem Grund nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

4.2. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte / abgeholte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers sorgsam zu behandeln, sie sofort bei Übernahme gegen Feuer, Wasserschaden zu versichern und die Ansprüche aus dieser Vereinbarung bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes an den Verkäufer abzutreten, sowie sich über Verlangen jederzeit über den aufrechten Versicherungsschutz auszuweisen.

4.3. Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall einer allfälligen Exekutionsführung in die nach wie vor unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware umgehend bei sonstigem Schadenersatz das Exekutionsorgan auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und die Firma Trop Möbelabholmarkt umgehend zu verständigen.

4.4. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Modell verkauft. Es besteht also kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster.

4.5. Der Besteller kann an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe  stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage gestellt werden können. Bei Arbeiten nach Holz- oder Farbproben wird eine Garantie für völlig genaues passen von Tönung und Maserung nicht übernommen.

4.6. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Diese sind bei Lieferung zu zahlen. Die nachzuliefernden Teile werden mit einem geschätzten Wert vom Rechnungsbetrag abgesetzt.

4.7. Für Nach- und Ergänzungslieferungen behält sich der Verkäufer Struktur- und Farbabweichungen vor.

4.8. Hinsichtlich von Nachlieferungsmöglichkeiten für Waren aller Art übernimmt der Verkäufer keinerlei Verpflichtungen.

4.9. Wird die Ware nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages (zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe) pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine Stornogebühr von 25 % des Bruttokaufpreises zu bezahlen hat: Das Recht des Verkäufers zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.10. Bei Änderung der Zustelladresse ist der Käufer verpflichtet, binnen 14 Tagen die neue Anschrift bekannt zu geben. Widrigenfalls sind die mit der Ausforschung der neuen Zustelladresse anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen und gelten die an die zuletzt bekannte Adresse gerichteten rechtlichen Erklärungen als dem Kunden zugegangen.

5. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbestimmungen

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, für die aufrechte Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Verkäufer von einer allfälligen Pfändung oder von sonstigen Ansprüchen Dritter an den Waren sofort schriftlich zu verständigen und alle in diesem Zusammenhang, vor allem zur Freistellung der Waren, entstehenden Kosten voll zu tragen.

5.2. Differenzen in der Auftragssumme, die durch Rechenfehler entstehen, gelten als ausdrücklich vorbehalten.

5.3. Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises, vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens, zu verlangen. Er ist allerdings selbstverständlich berechtigt, auf die Zuhaltung des Vertrages zu bestehen. Ebenso wenig wird das Recht des Verkäufers, einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schadenersatz zu begehren, ausgeschlossen.

5.4. Mehrere Käufer haften für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

6. Mängelansprüche und Schadenersatz

6.1. Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; sie berechtigen jedoch nicht zu einem Aufschub fälliger Verpflichtungen. Es besteht nur Anspruch auf Nachbesserung innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der anzufertigenden Möbel, bei originalverkauften Möbel nach Lieferung. Es besteht kein Anspruch auf Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz.

6.2. Zur Instandsetzung beanstandeter Waren hat der Besteller dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls wird der Verkäufer von jeder Haftung frei.

6.3. Für Spiegel, Gläser, Lichtanlagen (Schalter, Leuchten usw.). Maser- und Wurzelfurniere sowie Textilien insbesondere Stoffe, mit denen Polstermöbel bezogen sind, wird durch den Verkäufer keine Garantie übernommen.

6.4. Für die Montage aufzuwendender Einrichtungsgegenstände wird eine Gewährleistung vom Verkäufer ebenfalls nicht übernommen, ferner nicht für später auftretende Schäden an Einrichtungsgegenstände oder deren Inhalt, sowie für andere mittelbare Schäden.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Die Verrechnung allfällliger Gegenforderungen des Bestellers gegenüber den Ansprüchen des Verkäufers aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

7.2. Über diese Vereinbarung hinaus bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen.

7.3. Eine nachträgliche Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterfertigt worden ist. Ausgenommen sind schriftliche Anträge des Bestellers die ebenso schriftlich vom Verkäufer angenommen wurden.

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